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Welche Regeln gibt es bezüglich Balkonkraftwerken? [2024]

Welche Regeln gibt es bezüglich Balkonkraftwerken? [2024]

In den letzten Jahren haben Balkonkraftwerke, auch bekannt als Stecker-Solargeräte, in Deutschland zunehmend an Beliebtheit gewonnen. Diese kleinen, aber effektiven Solareinheiten bieten eine einfache Möglichkeit für Mieter und Eigentümer, ihren eigenen Strom zu erzeugen und damit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Mit dem Solarpaket 1, einem Gesetzespaket, das Klarheit rund um das Thema Stecker-Solargeräte schaffen soll, werden administrative Hürden abgebaut und die Nutzung solcher Systeme weiter erleichtert. Obwohl das Gesetzespaket verspätet eingeführt wurde und erst nach 2023 in Kraft treten soll, gibt es bereits jetzt einige wichtige Regeln zu beachten.

Vor dem Solarpaket 1: Bestehende Regeln

  1. Leistungsgrenze: Aktuell dürfen Stecker-Solargeräte maximal 600W Leistung über einen Wechselrichter in das häusliche Netz einspeisen. Dies stellt sicher, dass die Netzstabilität nicht beeinträchtigt wird und die Sicherheit im Haushalt gewährleistet ist.
  2. Anmeldung: Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Dieser Prozess ist unkompliziert und kann einfach online durchgeführt werden. Die Anmeldung ist essenziell, um eine ordnungsgemäße Erfassung und Überwachung der dezentralen Energieerzeugung zu gewährleisten.
  3. Information des Stromversorgers: Nach der Installation eines Balkonkraftwerks ist es notwendig, den eigenen Stromversorger schriftlich zu informieren. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, um zu verhindern, dass alte mechanische Ferraris-Zähler, die noch in einigen Haushalten zu finden sind, durch die Einspeisung von Strom in das Netz rückwärts laufen. Dieses Phänomen ist in Deutschland illegal, und die Information ermöglicht es dem Stromversorger, den Zähler bei Bedarf gegen einen modernen, digitalen Zähler mit Rücklaufsperre auszutauschen.
  4. Zustimmung von Vermieter oder WEG: Vor der Installation eines Balkonkraftwerks muss ebenfalls der Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) informiert werden. Dies dient der Absicherung und stellt sicher, dass alle relevanten Parteien über die bevorstehende Installation im Bilde sind.


Änderungen durch das Solarpaket 1

Das Solarpaket 1 bringt einige bedeutende Änderungen mit sich, die die Nutzung von Balkonkraftwerken noch attraktiver und einfacher machen:

  1. Erhöhte Einspeisegrenze: Die maximale Einspeiseleistung wird von 600W auf 800W angehoben. Diese Erhöhung ermöglicht es Eigentümern, leistungsfähigere Systeme zu installieren und somit mehr eigenen Strom zu produzieren.
  2. Vereinfachte Anmeldeprozesse: Zukünftig ist nur noch die Anmeldung im Marktstammdatenregister erforderlich. Die automatische Übermittlung der Daten an den Stromversorger entfällt die Notwendigkeit einer separaten Information des Versorgers.
  3. Bauliche Veränderungen: Balkonkraftwerke werden in die Liste der privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen. Dies bedeutet, dass Vermieter oder WEGs nur noch in seltenen Fällen Einwände gegen die Installation eines Balkonkraftwerkes erheben dürfen. Damit wird die rechtliche Position derjenigen gestärkt, die zur Energiewende beitragen möchten.

Balkonkraftwerke stellen eine niedrigschwellige und effektive Möglichkeit dar, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Durch das verspätete, aber wegweisende Solarpaket 1 werden die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Stecker-Solargeräten weiter verbessert. Mit den neuen Regelungen wird es für Privathaushalte noch einfacher, ihren Teil zum Umweltschutz beizutragen und gleichzeitig von niedrigeren Stromkosten zu profitieren. Die Zukunft sieht sonnig aus für alle, die in Deutschland ihren eigenen Strom erzeugen möchten.

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